Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrolle gegen zentrale Regelungen des Thüringer Haushaltsgesetzes 2025 eingereicht. 

Nach Auffassung der AfD-Fraktion verstoßen die im Gesetz vorgesehene Aussetzung der Tilgung von Notlagenkrediten aus der Corona-Zeit sowie eine Neuverschuldung in Höhe von 313 Millionen Euro klar gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art. 109 Abs. 3 GG) und verletzen grundlegende haushaltsrechtliche Pflichten des Landtags, darunter Haushaltswahrheit und intertemporale Freiheitssicherung.

Trotz vorhandener Rücklagen sieht der Haushaltsplan 2025 weder Tilgungsansätze noch einen aktualisierten Tilgungsplan vor; stattdessen wird ohne rechtliche Grundlage eine Rückzahlungsstreckung über 30 Jahre vorweggenommen.

Fraktionsvorsitzender Björn Höcke erklärt dazu:

»Es ist ein Unding, dass die verfassungsrechtlich vorrangige Tilgung der Corona-Notlagenkredite bewusst ausgesetzt wird, obwohl ausreichende Rücklagen vorhanden sind. Damit werden zukünftigen Parlamenten und Regierungen hohe Belastungen und geringere Handlungsspielräume aufgebürdet.

Diese Haushaltspolitik ist wirtschaftlich fahrlässig und politisch unseriös. Die Regierung finanziert heutige Wunschprojekte auf Kosten kommender Generationen. Das widerspricht der Generationengerechtigkeit und verletzt das Budgetrecht dieses und zukünftiger Parlamente.«