Das Verwaltungsgericht Weimar hat heute im Verfahren des AfD-Landesverbandes Thüringen gegen den Freistaat Thüringen (Urt. v. 18.12.2025, Az.: 8 K 1271/23 We) entschieden, dass der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, mit seiner inhaltlichen Bewertung der Programmatik der AfD im Vorfeld der Landtagswahl gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen hat.
Die Äußerungen, die AfD biete keine politischen Alternativen und die AfD verfüge über keine ernstzunehmende Programmatik, seien unzulässig, da sie ohne verfassungsschutzrechtlichen Bezug erfolgten und eine unzulässige politische Einordnung darstellen. Der Landesverband wurde im Verfahren durch Dr. Christian Conrad von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte vertreten. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Landesamt, die Rechtswidrigkeit dieser Äußerung öffentlich bekanntzugeben.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar steht fest, dass die Wahl in Thüringen durch den Inlandsgeheimdienst in Person des Präsidenten des Verfassungsschutzes unter grober Verfassungsverletzung rechtswidrig beeinflusst wurde. Ein Behördenleiter, der in dieser Weise Wahlkampf gegen die Opposition betreibt, ist untragbar. Wer das duldet oder gar deckt, ist politisch nicht minder verantwortlich. Stephan Kramer muss sofort aus dem Amt entfernt werden und mit ihm der politisch verantwortliche Innenminister Maier, der dieses verfassungswidrige Verhalten seit Jahren gewähren lässt.«