Das Landgericht Berlin II (Az.: 27 O 362/25 eV) hat unmissverständlich festgestellt, dass die im Handelsblatt erhobenen Vorwürfe von Innenminister Georg Maier – die AfD könne für Russland spionieren und arbeite mit parlamentarischen Anfragen faktisch eine „Auftragsliste des Kremls“ ab – rechtlich relevant sein können. Das Gericht betont ausdrücklich, dass ein Minister für derartige Aussagen wegen Verletzung des Sachlichkeits- und Neutralitätsgebots zur Verantwortung gezogen werden kann. Berlin II benennt damit klar den richtigen Adressaten: den Innenminister selbst.

Die Konsequenz wäre eindeutig gewesen – doch dann folgt Erfurt. Die rechtlichen Schritte werden eingeleitet, und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Damit offenbart sich eine rechtsstaatliche Schieflage, die kaum zu übersehen ist. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Es drängt sich förmlich der Verdacht auf, dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft – ohne ausdrückliche Weisung, aber aus dem unausgesprochenen Behördenalltag heraus – sehr genau weiß, was erwartet wird: die Sache geräuschlos zu beerdigen. Das ist keine unabhängige Strafverfolgung, sondern politische Abschirmung.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD Thüringen, Björn Höcke:

»Der politische Befund ist so klar wie beschämend: Georg Maier ersetzt Beweise durch Verdächtigungen, Argumente durch Unterstellungen und Verantwortung durch Arroganz – und hält sich dennoch für unantastbar. Ein Innenminister, der demokratisch gewählte Abgeordnete unter Generalverdacht stellt und systematisch Misstrauen gegen die Opposition sät, verlässt den Boden der Verfassung und stellt sich gegen sie. Das ist kein Ausrutscher, das ist ein politisches Einschüchterungsprogramm. Wir weisen dieses Vorgehen entschieden zurück. Georg Maier ist politisch ausgebrannt, zu einer untragbaren Belastung für den Thüringer Landtag geworden und rücktrittsreif. Maier muss gehen.«