Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Beschleunigung von Bauvorhaben, etwa von Windenergieanlagen, beschlossen. Damit werden nicht nur Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeschränkt, sondern auch das Verbandsklagerecht von Umweltschutzverbänden. Eine Empfehlung, das Klagerecht nicht anzutasten, fand bei der Thüringer Landesregierung keine Zustimmung und insgesamt keine Mehrheit.

Dazu erklärt Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Die gepriesene Beschleunigung von Umweltprüfungen bedeutet in der Realität die Absenkung von Umweltstandards, während die Einschränkung des Verbandsklagerechts nichts anderes als die Verhinderung demokratischer Teilhabe ist. Es spricht Bände, dass Minister Schütz (BSW) wortreich erklärt, warum die Thüringer Landesregierung diesem verheerenden Vorhaben zustimmt, ohne dabei auf die Auswirkungen auf den Naturschutz einzugehen.«