Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am 12. Februar 2026 klargestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren gegen
Björn Höcke wegen seiner Rede im Thüringer Landtag am 4. Februar 2026 gegeben hat. Es wurde lediglich ein Prüfvorgang angelegt,
der ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 152 StPO beendet wurde.
Damit steht fest: Die unter Berufung auf vermeintliche dpa-Mitteilungen verbreiteten Berichte über angebliche
Ermittlungen waren objektiv unzutreffend.

Dazu erklärt Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

»Schwarz auf Weiß ist nun belegt: Es gab nie ein Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke.
Wenn dennoch öffentlich der Eindruck strafrechtlicher Ermittlungen
gegen den Oppositionsführer entsteht, ist das politisch brisant. Wir werden parlamentarisch aufklären, wie es zu dieser
Falschinformation kam. Sollten Behörden daran beteiligt gewesen sein, müssen Konsequenzen folgen.
Der Rechtsstaat ist kein PR-Instrument.«