Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat im Verfahren gegen den Wahlaufruf von 17 Landräten und
Oberbürgermeistern klargestellt, dass der offene Brief mit der ausdrücklichen Wahlempfehlung gegen AfD und
BSW gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot verstieß. Damit steht fest, dass Amtsträger
in amtlicher Funktion unzulässig in den Wahlkampf eingegriffen haben. Das Urteil wird Ende April erwartet.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Wenn selbst das Verfassungsgericht einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot feststellt,
ist das eindeutig. CDU-Amtsträger haben ihre Amtsautorität missbraucht, um gezielt gegen
die AfD Stimmung zu machen.

Wer als staatlicher Funktionsträger offen in den Wahlkampf eingreift, versucht Wahlergebnisse
politisch zu beeinflussen. Das ist eine Form der Wahlmanipulation. Freie und faire
Wahlen sehen anders aus.«