Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren zur Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistisch« und den heutigen Äußerungen des IM Maier erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann:

»Das Verwaltungsgericht hat die öffentliche Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zunächst untersagt. Unmittelbar im Anschluss erneut ein Parteiverbot zu fordern, wie Maier heute in mehreren Medien zitiert wird, ist politisch bezeichnend und wirft grundsätzliche Fragen zum Amtsverständnis des Thüringer Innenministers auf.

Wer als oberster Dienstherr der Sicherheitsbehörden, inklusive des sogenannten Verfassungsschutzes als ihm unterstellte weisungsgebundene Abteilung, unmittelbar nach einem solchen Beschluss weiter öffentlich auf ein Verbot drängt, verwischt die Grenze zwischen staatlicher Neutralität und parteipolitischer Auseinandersetzung.

Gerade in einem laufenden Hauptsacheverfahren gebietet es der Respekt vor rechtsstaatlichen Verfahren, gerichtliche Entscheidungen nicht durch politische Vorfestlegungen zu relativieren. Ein Innenminister hat die Aufgabe, das Recht zu achten – nicht, es politisch einzuordnen, wenn ihm das Ergebnis missfällt. Als betroffenes Mitglied des Thüringer Landtags erwarte ich von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur gebotenen Zurückhaltung staatlicher Organe im politischen Wettbewerb.«