Die Bundesregierung reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz und verspricht mehr Wahlfreiheit beim Heizen. Doch die Entlastung hat klare Grenzen: Ab 2030 greifen verbindliche EU-Vorgaben, die fossile Heizungen im Neubau faktisch ausschließen.

Uwe Krell, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Wohnungsbau/-wirtschaft, sagt dazu:

»Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt zwar die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien. Eigentümer können wieder Gas-, Öl- oder Hybridheizungen einbauen. Gleichzeitig verpflichtet die sogenannte „Biotreppe“ ab 2029 zu steigenden Anteilen teurer Biobrennstoffe – und damit zu höheren Betriebskosten. Auf das Ganze wird auch noch der CO₂-Preis aufgeschlagen. Die Verbraucher zahlen also doppelt. Die von CDU und SPD verkaufte Freiheit ist die Freiheit des Verbrauchers, in die Kostenfalle zu tappen.

Während Berlin mutmaßlich lockert, zieht Brüssel an: Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt vor, dass Neubauten ab 2030 vollständig mit erneuerbaren oder CO₂-armen Energien versorgt werden müssen. Klassische fossile Heizungen sind damit europaweit kaum noch zulässig. Die politische Entwarnung aus Berlin erweist sich damit als trügerisch – der europäische Rahmen bleibt streng und verbindlich. Eine wirkliche Reform sieht anders aus!«