Die Mitglieder der AfD-Fraktion und die von ihr benannten Sachverständigen beantragten in der heutigen Sitzung der Enquete-Kommission eine schriftliche Anhörung zur Datenübermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung an das Paul-Ehrlich-Institut.
Nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist eine solche Anhörung durchzuführen, wenn ein Drittel der Mitglieder sie verlangt. Trotz dieses klar geregelten Minderheitenrechts lehnten Vertreter der Linken und der Brombeer-Koalition den Antrag ab.
Wiebke Muhsal, Sprecherin für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts, erklärt dazu:
»Die heutige Entscheidung ist geschäftsordnungswidrig. Die Regeln des Thüringer Landtags sehen ausdrücklich vor, dass eine schriftliche Anhörung stattfinden muss, wenn ein Drittel der Mitglieder sie verlangt.
Wenn die Mehrheit selbst solche klaren Minderheitenrechte ignoriert, stellt sie die Glaubwürdigkeit der parlamentarischen Aufarbeitung infrage. Eine Aufarbeitung, bei der kritische Anhörungen verhindert werden, verdient ihren Namen nicht.«