Im Rahmen eines Besuchs der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen am Heinrich-Böll-Gymnasium in der Stadt Saalfeld/Saale (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) entstand ein Foto, welches im Nachhinein durch eine Lehrkraft des Gymnasiums manipuliert wurde. Das Bild mit dem digital hinzugefügten Tafelanschrieb „FUCK AFD“ wurde von regionalen Medien veröffentlicht, bis Vertreter der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt (Anstalt des öffentlichen Rechts) auf die Manipulation aufmerksam wurden und unter Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebots um Korrektur baten. Laut Aussage des Schulleiters hat „die Lehrkraft, die das Foto bearbeitet hat, […] dieses weder aufgenommen noch die Pressemitteilung versendet.“ Die Schulleitung habe „die Bearbeitung bei der Übernahme in die Pressemitteilung nicht bemerkt.“ Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ordnet die Landesregierung das Verhalten der Lehrkraft, die das Foto manipuliert hat, ein, insbesondere im Hinblick auf das Neutralitätsgebot?
2. Welche dienstrechtlichen Maßnahmen werden gegen die Lehrkraft, die das Foto manipuliert hat, eingeleitet beziehungsweise geprüft?
3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, denen zufolge die Versendung der Pressemitteilung mit dem manipulierten Foto nicht versehentlich, sondern vorsätzlich geschehen ist?