Vor dem Hintergrund der angekündigten Schließung des Zalando-Logistikstandorts in der Landeshauptstadt Erfurt wird derzeit über Möglichkeiten beraten, insbesondere jene Beschäftigten vor den Folgen eines Arbeitsplatzverlusts zu bewahren, die über einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel verfügen. In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, ob für diesen Personenkreis eine Auffang- oder Übergangsstruktur geschaffen werden soll, mit dem Ziel, einen möglichen Verlust des Aufenthaltstitels infolge des Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes zu verhindern. Bislang ist unklar, ob es sich hierbei lediglich um politische Überlegungen einzelner Akteure oder bereits um konkrete Planungen handelt. Ebenso offen ist, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Struktur errichtet werden könnte, welche Institutionen oder Träger hierfür verantwortlich wären und welche Rolle die Landesregierung dabei übernehmen würde. Angesichts der möglichen zeitnahen Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmer sowie der damit verbundenen rechtlichen und organisatorischen Fragen besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer kurzfristigen Aufklärung des Sachverhalts. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Arbeitnehmer des Unternehmens Zalando verfügen nach Kenntnis der Landesregierung über einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel; bei wie vielen von ihnen wird der Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses zur zeitlichen Verkürzung oder zum Wegfall des Aufenthaltstitels führen?

2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Überlegungen zur Errichtung einer Auffang- oder Übergangsstruktur für bisher beim Unternehmen Zalando am Standort Erfurt beschäftigte Arbeitnehmer, insbesondere mit dem Zweck, den Verlust von Aufenthaltstiteln zu verhindern?

3. Welche Rolle sollen dabei die Stadt Erfurt, die Bundesagentur für Arbeit, das zuständige Jobcenter, die Ausländerbehörden sowie die Landesregierung beziehungsweise das Land jeweils übernehmen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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