Das Straßenbegleitgrün in Thüringen stellt einen Lebensraum für Insekten, aber auch für andere Tierarten und für Pflanzen innerhalb einer durch Verkehrs- und Bauinfrastruktur zerschnittenen Natur- und Kulturlandschaft dar. Kräuter- und Blühpflanzen und Blühstreifen prägen diese Standorte und sichern die Nahrungsgrundlage anderer Artengruppen. Darunter befinden sich Arten, die gefährdet oder in ihrem Bestand bedroht sind. Blütenreiche Straßenbegleitflächen dienen Insektenarten wie Wildbienen, Hummeln und Schmetterlingen als Nahrungsquelle. Reptilien und Amphibien, darunter die Zauneidechse, die Erdkröte und der Grasfrosch, sowie verschiedene Kleinsäuger nutzen diese Strukturen und bedürfen der Insekten als Nahrungsquelle. Straßengräben, Böschungen und Feldrainen sollten daher im Rahmen der notwendigen Verkehrssicherheit naturschutzgerecht, insbesondere insektenfreundlich bewirtschaftet werden, ohne die Verkehrssicherungspflicht zu gefährden. Die Bewirtschaftungspraxis in Thüringen zeichnet sich aber weiterhin durch häufige und frühe Mahd, flächendeckenden Einsatz von Mulchverfahren sowie das Fehlen gestaffelter Pflege ab und führt zu Beeinträchtigungen von Flora und Fauna. Eine insektenfreundliche Bewirtschaftung kann jedoch unter Beachtung der Verkehrssicherung umgesetzt werden. Der Verein Thüringer Entomologenverband hatte daher unter dem Titel „Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns“ eine Petition im Thüringer Landtag eingereicht, deren öffentliche Anhörung im Oktober 2022 stattgefunden hat. Im Anschluss haben die hinzugezogenen Fachausschüsse über das Anliegen beraten. In sein Votum hat der Petitionsausschuss des Landtags befürwortende Stellungnahmen einbezogen, für eine Änderung des Mähregimes im Sinne einer insektenfreundlichen Bewirtschaftung. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte von einer Umsetzung allerdings abgesehen und veröffentlichte im August 2024 hingegen Empfehlungen. Die aktuelle Landesregierung ist aufgefordert, für eine landesweite insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns unter Beachtung der Verkehrssicherheit zu sorgen.