Nach Medienberichten ist der Katastrophenschutzzug des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) in der Stadt Gera derzeit nicht einsatzfähig, da das im Eigentum des Freistaats Thüringen befindliche Gebäude, in dem sich die Diensträume des ASB befinden, aufgrund erheblicher baulicher Mängel beziehungsweise Einsturzgefahr gesperrt wurde. Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann waren der Landesregierung beziehungsweise den zuständigen Landesbehörden bauliche Mängel oder Sicherheitsrisiken an der landeseigenen Liegenschaft bekannt, in der der Katastrophenschutzzug des ASB in der Stadt Gera untergebracht war?

2. Welche Maßnahmen wurden seit Kenntnis der Mängel durch das Land zur Sicherung, Instandhaltung oder Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Liegenschaft veranlasst?

3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Einsatzfähigkeit des betroffenen Katastrophenschutzzugs sowie eine geeignete Unterbringung sowohl kurzfristig als auch langfristig zu gewährleisten?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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