Der Ältestenrat des Thüringer Landtags hat sich heute mit der Einhaltung der Antwortfristen bei Kleinen Anfragen und Dringlichkeitsanfragen befasst. Von 2.042 beantworteten Kleinen Anfragen in dieser Legislatur wurde seitens der Landesregierung knapp die Hälfte, nämlich 47 Prozent, nicht fristgemäß beantwortet. Das Innenministerium sticht besonders negativ heraus: Nur 31 Prozent aller Kleinen Anfragen wurden fristgemäß beantwortet. Auch wurde in 730 Fällen nicht einmal ein Fristverlängerungsersuchen an den Fragesteller gerichtet.

Das Fragerecht der Abgeordneten sowie die Pflicht der Landesregierung, parlamentarische Anfragen fristgerecht zu beantworten, sind in Art. 53 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 1 der Thüringer Verfassung angelegt und durch die Geschäftsordnung des Landtags konkretisiert.

Wiebke Muhsal, Parlamentarische Geschäftsführerin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sagt dazu:

»Insbesondere im Bereich des Innenministers grenzt das an Arbeitsverweigerung. Parlamentarische Anfragen sind ein zentrales Kontrollrecht der Abgeordneten: Entweder missachtet die Landesregierung dieses bewusst oder sie ist nicht in der Lage, sich vernünftig und den Prinzipien der Verfassung gemäß zu organisieren.

Ich appelliere an die Koalitionsfraktionen, ihre Minister jetzt zur Ordnung rufen. Wer parlamentarische Anfragen verschleppt, behindert die Kontrolle der Regierung. Das Fragerecht der Abgeordneten ist kein Gnadenrecht der Exekutive, sondern Verfassungsrecht. Daran hat sich auch ein Innenminister zu halten.«