Der Schutz von Patienten vor unzureichend qualifizierter medizinischer oder psychotherapeutischer Behandlung ist ein zentrales Anliegen des Gesundheitswesens. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Alters und ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit auf ein besonders hohes Maß an fachlicher Sorgfalt, Transparenz und staatlicher Aufsicht angewiesen sind. Bundesweit sind in den vergangenen Jahren Fälle bekannt geworden, in denen Personen ohne gültige Approbation, ohne ausreichende berufsrechtliche Berechtigung oder unter Verwendung zweifelhafter beziehungsweise gefälschter Qualifikationsnachweise in der Patientenversorgung tätig waren. Eine vollständige statistische Erfassung solcher Fälle liegt bislang nicht vor. Gleichwohl verdeutlichen die bekannt gewordenen Sachverhalte, dass bestehende Kontroll- und Prüfmechanismen nicht in allen Bereichen gleichermaßen wirksam greifen. Auch der jüngst in Thüringen öffentlich bekannt gewordene Fall im Landkreis Nordhausen wirft nach bisherigem Kenntnisstand Fragen hinsichtlich der Überprüfung beruflicher Qualifikationen und der organisatorischen Kontrollabläufe im Bereich der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung auf. Nach den bislang bekannten Informationen wurde die fehlende beziehungsweise unklare Qualifikation einer behandelnden Person offenbar erst infolge externer Hinweise und Beschwerden thematisiert. Der Fall deutet damit auf Verbesserungsbedarf bei der frühzeitigen Prüfung berufsrechtlicher Berechtigungen und bei internen Kontrollverfahren in Thüringen hin. Gerade in sensiblen Bereichen mit unmittelbarem Kontakt zu minderjährigen sowie psychisch belasteten oder traumatisierten Patienten müssen hohe Anforderungen an die Nachweisführung beruflicher Qualifikationen gelten. Dabei geht es nicht allein um individuelles Fehlverhalten, sondern auch um die Frage, ob bestehende Verfahren zur Überprüfung, Dokumentation und Kontrolle ausreichend einheitlich, nachvollziehbar und verlässlich ausgestaltet sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, die bestehenden Aufsichts- und Prüfstrukturen im Rahmen der landesrechtlichen Zuständigkeiten zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ziel muss insbesondere sein, die Verlässlichkeit von Qualifikationsnachweisen zu stärken, mögliche Kontrolllücken frühzeitig zu erkennen und den Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen zu verbessern. Hierzu können einheitlichere, verbindliche Prüf- und Meldeverfahren, klarere Dokumentationsstandards sowie risikoorientierte Kontrollmechanismen beitragen. Zugleich bedarf es langfristig auch bundeseinheitlicher Lösungen, vor allem bei digitalen Register- und Nachweissystemen, um die Echtheit und Gültigkeit berufsrechtlicher Berechtigungen verlässlich und datenschutzkonform überprüfen zu können.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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