Die Antworten der Landesregierung auf mehrere Kleine Anfragen zur Umsetzung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen (zum Beispiel Drucksachen 8/3063 und 8/3064) offenbaren erhebliche Defizite in der Datengrundlage und Steuerungsfähigkeit. So liegen dem Land weder belastbare Erkenntnisse zur tatsächlichen Anbindung der Heilmittelpraxen an die Telematikinfrastruktur noch zu den realen Kostenfolgen, zum zeitlichen Mehraufwand oder zu möglichen Auswirkungen auf die Versorgungssituation vor. Auch zu technischen Problemen, Praxisaufgaben oder Versorgungsverzögerungen existieren keine systematischen Daten. Damit fehlt eine zentrale Grundlage für evidenzbasierte und verantwortungsvolle gesundheitspolitische Entscheidungen. Gleichzeitig werden Heilmittelerbringer mit zusätzlichen digitalen Verpflichtungen konfrontiert, obwohl sie bereits heute unter Fachkräftemangel, wirtschaftlichem Druck und steigender Bürokratie leiden. Ohne begleitende und entlastende Maßnahmen besteht die konkrete Gefahr, dass sich diese zusätzlichen Anforderungen negativ auf die Stabilität der Praxen und die Versorgung der Bevölkerung auswirken.

Besonders im ländlichen Raum können bereits einzelne Praxisaufgaben zu spürbaren Versorgungslücken führen. Der Verweis auf bundesrechtliche Zuständigkeiten ist nicht ausreichend. Auch wenn zentrale Vorgaben auf Bundesebene erfolgen, liegt die Verantwortung für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung im Land. Dieser Verantwortung kann die Landesregierung nur gerecht werden, wenn sie die tatsächlichen Auswirkungen politischer Entscheidungen kennt, bewertet und aktiv gegensteuert. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Einführung der Telematikinfrastruktur bislang maßgeblich durch bundespolitische Vorgaben geprägt ist, ohne dass die praktischen Erfahrungen und Belastungen der betroffenen Heilmittelerbringer vor Ort ausreichend berücksichtigt werden. Gerade im Heilmittelbereich, der durch kleinteilige Praxisstrukturen und einen hohen Anteil selbstständiger Heilmittelerbringer gekennzeichnet ist, führt eine solche überwiegend zentral vorgegebene Umsetzung (Top-down-Umsetzung) zu erheblichen Unsicherheiten und Akzeptanzproblemen. Vor diesem Hintergrund kommt der Landesregierung eine besondere Verantwortung zu, die tatsächlichen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Versorgung in Thüringen systematisch zu erfassen und gegenüber dem Bund wirksam zu vertreten. Solange belastbare Erkenntnisse zu Kosten, Umsetzbarkeit und Versorgungsfolgen fehlen, ist darauf hinzuwirken, dass bestehende Fristen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um Versorgungsrisiken zu vermeiden und die Praxistauglichkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Ziel des Antrags ist es daher, die bestehende Datenlücke zu schließen, die Belastungen der Heilmittelerbringer zu reduzieren und die Versorgungssicherheit in Thüringen dauerhaft und flächendeckend zu gewährleisten.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache