Die parlamentarische Befassung mit dem Antrag der Fraktion der AfD (Drucksache 8/1037) und dem Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BSW und SPD (Drucksache 8/1104) hat ebenso wie die dazu durchgeführte schriftliche und mündliche parlamentarische Anhörung deutlich gemacht, dass die bestehenden Probleme mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht gelöst werden können. Die in der Drucksache 8/1104 vorgeschlagenen Instrumente bleiben weit hinter dem zurück, was zur Sicherung der Branche tatsächlich erforderlich wäre. Insbesondere unterbleibt eine klare Benennung der politischen Ursachen der Krise. Dazu gehört die fehlgeleitete Energiewende, die zu dauerhaft hohen Energiepreisen führt und die Unternehmen durch komplexe Vorgaben und Nachweispflichten belastet, für deren Umsetzung vielfach weder personelle noch fachliche Kapazitäten vorhanden sind. Als zentraler Treiber der Fehlentwicklung wurde in der Anhörung zudem der „European Green Deal“ benannt, aus dem unter anderem das dem Grundsatz der Technologieoffenheit widersprechende EU-weite Verbrennerverbot ab dem Jahr 2035 hervorgegangen ist. Bereits heute entfaltet dieses Verbot gravierende negative Vorwirkungen: Entwicklungsabteilungen werden verkleinert oder geschlossen, Investitionen in neue Verbrennergenerationen, Produktionsanlagen und Zulieferstrukturen unterbleiben, langfristige Forschungsprojekte werden eingestellt und bestehende Wertschöpfungsketten werden abgewickelt. Auch mögliche Aufweichungen oder Ausnahmeregelungen, die immer wieder diskutiert und teilweise beschlossen werden, ändern daran nichts, da die politische Grundsatzentscheidung gegen den Verbrennungsmotor bestehen bleibt. Zwar wurde das ursprünglich geplante vollständige Verbot durch die letzte Gesetzesänderung im Dezember 2025 formal abgeschwächt, jedoch müssen die Automobilkonzerne ihre Emissionen weiterhin um 90 Prozent reduzieren. Zudem sind die vorgesehenen Regelungen hochkomplex und wirtschaftlich kaum tragfähig. So sollen die CO2-Emissionen nicht elektrischer Fahrzeuge etwa durch klimaneutrale Kraftstoffe oder den Einsatz sogenannten grünen Stahls kompensiert werden – beides ist derzeit jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden und nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hersteller spürbar zu verbessern. Für eine der wichtigsten Industriebranchen Thüringens bedeutet dies einen fortschreitenden Verlust hochwertiger Industriearbeitsplätze, wirtschaftlicher Substanz und technologischer Kompetenz. Die Unternehmen der Automobil- und Zulieferindustrie benötigen endlich echte Planungs- und Investitionssicherheit. Diese kann es nur mit einem klaren politischen Bekenntnis gegen jede Form eines Verbots von Verbrennungstechnologie sowie gegen regulatorische Einschränkungen und staatliche Lenkungsmaßnahmen zulasten des Verbrennungsmotors geben. Die vollständige Aufhebung des EU-Verbrennerverbots muss daher als konkrete und unmissverständliche Minimalforderung gegenüber allen übergeordneten politischen Ebenen vertreten werden. Der Freistaat Thüringen kann diese Regelungen zwar nicht unmittelbar selbst aufheben, er kann und muss jedoch seine Interessen auf allen politischen Ebenen offensiv vertreten. Angesichts der dramatischen Lage der Branche stellt ein klares politisches Votum gegen das Verbrennerverbot ein dringendes Gebot der Stunde dar.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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