Die Landesregierung kann die Sinnhaftigkeit ihrer Programme zur Anwerbung von Pflegeauszubildenden aus Drittstaaten nicht belastbar belegen. Das zeigt die Antwort auf die Kleine Anfrage zur Pflege-Azubi-Richtlinie. Zwar werden bewilligte Fördermittel und Anwerbezahlen erfasst. Ob die geförderten Personen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, dauerhaft in Thüringen bleiben und tatsächlich zur Entlastung der Pflege beitragen, wird dagegen nicht systematisch überprüft.
Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Pascal Wloch:
»Die Landesregierung verteilt Steuergeld, ohne den Erfolg ihrer Programme ernsthaft zu kontrollieren. Sie weiß, wie viele Personen angeworben wurden, aber nicht belastbar, wie viele am Ende als ausgebildete Pflegefachkräfte in Thüringen ankommen und bleiben.
Das ist politisch fahrlässig. Gerade beim Fachkräftemangel in der Pflege reichen bloße Rekrutierungszahlen nicht aus. Entscheidend ist, ob die Förderung nachhaltig wirkt. Wer öffentliche Mittel einsetzt, muss nachweisen können, dass die Ziele erreicht werden. Bei der Pflege-Azubi-Richtlinie bleibt die Landesregierung diesen Nachweis schuldig.«