Wie mehreren Medienberichten zu entnehmen ist, wurde ein Hund in der Stadt Pößneck (Saale-Orla-Kreis) misshandelt und verstarb. Zur Thematik ergeben sich Fragen. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung seit wann über diesen Fall?
2. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass die verstorbene Hündin der nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigten Halterin von einem Tierheim vermittelt wurde?
3. Trat die Halterin zuvor durch derlei Verhalten oder Handlungen beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz bereits in Erscheinung?