Der für den 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt vorgesehene Bundesparteitag der AfD ist eine rechtmäßige Parteiveranstaltung und Bestandteil der durch Grundgesetz und Parteiengesetz geschützten politischen Willensbildung. Die Landesregierung hat nicht darüber zu befinden, ob ihr die politische Ausrichtung einer Partei gefällt. Sie hat vielmehr die Ausübung demokratischer Rechte zu gewährleisten, solange sich Partei und Veranstaltung im Rahmen von Recht und Gesetz bewegen. Gegen den Bundesparteitag der AfD sind umfangreiche Proteste sowie Blockadeaktionen mit dem Ziel angekündigt, den Parteitag zu verhindern. Wer Delegierte an der Anreise hindert, Zufahrten blockiert, Polizeisperren umgehen will oder die Funktionsfähigkeit einer Stadt beeinträchtigt, verlässt den Bereich legitimer Meinungsäußerung ebenso wie dies für Aktionen gilt, die darauf abzielen, den Parteitag durch Blockaden, Nötigung, Einschüchterung oder die Lahmlegung von Verkehrswegen zu verhindern. Die Erfahrungen, die anlässlich des Gründungskongresses der „Generation Deutschland“ in Gießen Ende November 2025 zu machen waren, zeigen, dass derartige Mobilisierungen nicht zuletzt erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit, Verkehr, Rettungswege und unbeteiligte Bürger haben können. Gerade deshalb ist die Landesregierung verpflichtet, nicht abzuwarten, bis Störungen eingetreten sind, sondern frühzeitig Vorsorge zu treffen. Die Stadt Erfurt und ihre Bürger dürfen nicht für das politische Kalkül von Vertretern der Landesregierung in Haftung genommen werden. Eine Landesregierung, die Demonstrationen gegen eine Oppositionspartei politisch anheizt oder die Verhinderung einer rechtmäßigen Parteiveranstaltung verharmlost, beschädigt das Vertrauen in die Unparteilichkeit staatlicher Institutionen. Der demokratische Rechtsstaat muss Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit schützen, hat das Recht der Parteien zu achten und muss Gewalt, Nötigung und rechtswidrige Blockaden als Mittel der politischen Auseinandersetzung klar zurückweisen.