Gilt in Thüringen noch das Recht auf freie politische Betätigung, oder dürfen linke Bündnisse bestimmen, welche Partei tagen darf und welche nicht? Wer Delegierte einschüchtern, Zufahrten blockieren und einen Bundesparteitag lahmlegen will, führt keinen Protest, sondern einen Angriff auf die Demokratie.

Die Landesregierung muss im Parlament erklären, ob sie diese Eskalation bereitwillig mitträgt, oder ob man sich doch noch zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bekennt.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, erklärt dazu:

»Hier entscheidet sich, ob der Rechtsstaat noch Rückgrat hat oder ob er vor linken Blockadebündnissen einknickt. Wer die AfD an der Durchführung eines Bundesparteitags hindern will, greift die Parteienfreiheit und damit den Kern der Demokratie an. Wir werden nicht zulassen, dass Gewaltvorbereitung als „bunter Protest“ verharmlost wird. Die Landesregierung muss sich bekennen: klar, entschlossen und ohne jedes parteipolitische Wegducken.«

Anlage: DS 8-3670 Antrag Parteienfreiheit