Die Antwort der Landesregierung auf meine Dringlichkeitsanfrage 8/3517 (Drucksache 8/3685) ist meiner Ansicht nach unzureichend. In der Einleitung wurden neben der früheren Zeugnisvergabe auch andere Maßnahmen (namentlich: Schutz der Schulgebäude vor Sachbeschädigungen durch Abdecken beziehungsweise Verbarrikadieren der Fenster und Türen) beschrieben, die in der Antwort der Landesregierung nicht berücksichtigt werden. Aus den Antworten auf die Fragen 2 und 3 ergeben sich außerdem Nachfragen. Diese betreffend ist auf einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks hinzuweisen, demzufolge das Staatliche Schulamt Mittelthüringen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) einen Krisenstab eingerichtet hat. Außerdem seien „für die beiden Schulen im Umfeld des Messegeländes, wo ab 4. Juli 2026 der Bundesparteitag der AfD stattfindet, […] laut Ministerium gesonderte Regelungen vereinbart“ worden. Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, ob die in der Einleitung zur Dringlichkeitsanfrage 8/3517 beschrieben Maßnahmen, insbesondere das Abdecken beziehungsweise Verbarrikadieren von Fenstern und Türen an Schulgebäuden, tatsächlich umgesetzt werden; wenn ja, an welchen Schulen und auf welcher Grundlage?
2. Welche „gesonderten Regelungen“ wurden für die Staatliche Grundschule „Christian Reichart“ Erfurt und die Staatliche Gemeinschaftsschule „Steigerblick“ Hochheim vereinbart?
3. Warum wurden im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Bundesparteitag der AfD in der Landeshauptstadt Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 ein Krisenstab am Staatlichen Schulamt Mittelthüringen eingerichtet sowie „gesonderte Regelungen“ mit Schulen in unmittelbarer Nähe der Erfurter Messe vereinbart, wenn laut Antwort der Landesregierung auf meine Dringlichkeitsanfrage 8/3517 keine Gefährdung der Schulen in diesem Zusammenhang bekannt seien?