Illegaler Müll in den Kommunen ruft nicht nur Entsorgungskosten für die beseitigungspflichtigen Landkreise und kreisfreien Städte hervor, er kann auch die Umwelt gefährden. Zur Situation hat die Abgeordnete Nadine Hoffmann (AfD) die Landesregierung befragt. Aus deren Antwort geht hervor, dass im Jahr 2025 mehr als 1.000 Tonnen durch die Beseitigungspflichtigen entsorgt werden mussten. Es entstanden insgesamt rund 740.000 Euro Beseitigungskosten. Damit ist eine Zunahme der Menge zu verzeichnen, denn im Jahr 2024 wurden circa 800 Tonnen beräumt, für die knapp 800.000 Euro Entsorgungskosten angefallen sind.

Bei den illegalen Ablagerungen handelt es sich vor allem um Bauschutt, Sperrmüll, Hausmüll, Elektroschrott, Siedlungsabfälle, Reifen, Altfahrzeuge und Asbest. In einigen Fällen kam es 2025 zu Beeinträchtigungen der Umwelt, etwa durch ausgetretenes Öl. Es wurden im Jahr 2025 mehr als 530 Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet. Erfragt wurde auch, wie oft es zu Meldungen illegalen Mülls über die App »Meine Umwelt« gekommen ist, dies war 2.089-mal der Fall.

Einer anderen Anfrage der Abgeordneten Nadine Hoffmann ist zu entnehmen, dass im vergangenen Jahr fast 260 Tonnen illegal abgeladener Müll an Thüringer Landesstraßen beräumt wurden. Dafür fielen etwa 573.000 Euro Entsorgungskosten für den Freistaat an. Dies ist bezogen auf die Menge ebenfalls eine Steigerung zum Jahr 2024, in dem 221 Tonnen Müll an Landesstraßen entsorgt wurden, wobei Kosten von rund 580.000 Euro entstanden. Eine Suche nach Tatverdächtigen oder Tätern findet aufgrund des damit verbundenen Aufwands und der geringen Erfolgsquote hier allerdings nicht statt, so das Ministerium.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, äußert sich dazu wie folgt:

»Angesichts der Mengen, Entsorgungskosten und Umweltgefährdung reicht es nicht, wenn das Ministerium bei der Frage der Reduzierung illegalen Mülls auf die Überarbeitung der Abfallwirtschaftskonzepte im Jahr 2028 verweist.

Und wenngleich die Meldung über eine App eine Hilfe bei der Auffindung ist, stellt sie keine Maßnahme der Verhinderung illegaler Müllablagerungen dar. Daher sollte die Landesregierung ihre Möglichkeiten nutzen, um die Bevölkerung aufzuklären und den Bußgeldkatalog zum Beispiel durch höhere Bußgelder zu ändern.«

Anlagen: Antworten der Ministerien auf Kleine Anfragen der Abgeordneten Hoffmann zu illegalem Müll auf Landesstraßen bzw. in Kreisen und Städten

Illegaler Müll Landesstraßen 2025 2024
Illegaler Müll Kreise Städte 2025 2024