Nach Medienberichten plant die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) eine Neuordnung ihrer sportlichen Strukturen. Danach sollen die Bundeskaderathleten künftig schwerpunktmäßig den Standorten Inzell für Mehrkampf und Langstrecke sowie Berlin für Sprint zugeordnet werden. Die Standorte Erfurt und Chemnitz sollen demnach insbesondere im Nachwuchsbereich eine zentrale Rolle übernehmen. Aus Thüringen wurde Kritik an der geplanten Strukturreform laut. Befürchtet wird insbesondere, dass der Eissportstandort Erfurt durch eine Verlagerung wesentlicher Trainingsanteile geschwächt oder faktisch entwertet werden könnte. Nach aktueller Berichterstattung haben die Kadersportler aus Erfurt die Athletenvereinbarung zwar unterzeichnet, jedoch mit einem sogenannten Side Letter verbunden, der unter anderem Forderungen zum Verbleib am Standort Erfurt enthalten soll. Zugleich ist weiterhin unklar, ob die DESG diese Zusatzbedingungen akzeptiert und welche Folgen sich daraus für Kaderstatus, Trainingsbetrieb und Zukunft des Bundesstützpunkts Erfurt ergeben. Bereits die Berichterstattung hob hervor, dass der Stützpunkt Erfurt nach den Plänen der DESG insbesondere im Nachwuchsbereich eine zentrale Rolle übernehmen soll. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden von der Landesregierung seit Bekanntwerden der Pläne ergriffen oder geplant, um sich für den Erhalt und die Stärkung des Eissportzentrums Erfurt einzusetzen?
2. Welche Antwort oder Reaktion erhielt die Landesregierung auf das in der Berichterstattung erwähnte Schreiben des für Sport zuständigen Ministers an den Deutschen Olympischen Sportbund?
3. Welche Landesmittel wurden seit dem Jahr 2020 für das Eissportzentrum Erfurt, den dortigen Trainings- und Wettkampfbetrieb, den Thüringer Eis- und Rollsportverband sowie einschlägige Nachwuchs- und Leistungssportstrukturen im Eisschnelllauf bereitgestellt (bitte nach Jahr, Empfänger, Zweckbestimmung und Höhe der Mittel aufschlüsseln)?