Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat bei der Staatsanwaltschaft Erfurt Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB, des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB, der Beihilfe hierzu sowie weiterer möglicher Straftaten im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung von thadine e.V. erstattet.

Nach den zugrunde liegenden Unterlagen erhielt der Verein Fördermittel in Höhe von mindestens 1,4 Millionen Euro. Im Raum stehen unter anderem fehlende Wirtschafts- und Finanzierungspläne, eine vollständige staatliche Finanzierung ohne Eigenmittel, Förderungen vor gesicherter Gemeinnützigkeit sowie eine politisch einseitige Tätigkeit des Vereins.

Die Strafanzeige richtet sich deshalb nicht nur gegen Verantwortliche bei thadine e.V. Zu prüfen ist vor allem, wer in den zuständigen Ministerien und der Finanzverwaltung trotz bekannter haushaltsrechtlicher und gemeinnützigkeitsrechtlicher Zweifel weitere Förderungen bewilligt, ausgezahlt oder gebilligt hat.

Zudem ist aufzuklären, weshalb dem Verein am 16. Dezember 2024 erneut die Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde, obwohl dem zuständigen Finanzamt die Vorwürfe gegen die tatsächliche Tätigkeit des Vereins bekannt gewesen sein müssen.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Entscheidend ist, wer in Ministerien und Finanzverwaltung trotz bekannter Warnsignale dafür gesorgt hat, dass weiter erhebliche Summen aus dem Landeshaushalt flossen.

Wer Fördermittel bewilligt, obwohl Wirtschaftspläne fehlen, Eigenmittel nicht vorhanden sind und gewichtige Zweifel an der Gemeinnützigkeit bestehen, kann sich nicht hinter Verwaltungsabläufen verstecken. Der Verdacht der Haushaltsuntreue betrifft gerade diejenigen, die über das Geld der Thüringer entschieden haben.

Die Staatsanwaltschaft muss deshalb die Förderakten, Verwendungsnachweise, Steuerakten und die interne Behördenkorrespondenz sichern.«