Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2022 Windenergie im Wald wieder ermöglicht hat, wurde 2023 das Thüringer Waldgesetz im Sinne des Waldschutzes korrigiert. Verlichtete, kahle Forststellen wurden als zu schützend erklärt, der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen bei Ausgleichsmaßnahmen sollte eingeschränkt und die Brandvorbeugung verbessert werden. Die Abgeordnete Nadine Hoffmann (AfD) hat nun nach der Umsetzung der Anpassungen gefragt.

Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, dass in Mörsdorf, St. Gangloff und Eineborn im Saale-Holzland-Kreis zwölf Windenergieanlagen seit Inkrafttreten der Waldesetzsänderung beantragt und genehmigt wurden. Bei keinem Standort handelte es sich um eine reine Kalamitätsfläche, das heißt, es fanden Baumfällungen statt. Zwar erfolgten Kompensationsmaßnahmen in Form von Ersatzgeldern, Walderhaltungsabgaben und Wiederaufforstungen, allerdings wurde im Rahmen des Waldbrandschutzes der Abstand der Anlage zur nächsten Baumbepflanzung auf nur 30 Meter festgelegt. Betrachtet man die Änderungen der Nutzungsart von Waldflächen für Verkehrs- oder Infrastrukturprojekte und Erneuerbare Energien, wurden auch hier Rodungen durchgeführt. Bei einigen der 68 Nutzungsänderungen wurde nur eine Ausgleichsaufforstung verlangt, in anderen eine Walderhaltungsabgabe, bei wenigen eine Walderhaltungsabgabe und eine Ausgleichsaufforstung.  Bei den sechs Umnutzungen des Waldes der Kategorie Energie oder Energienetz wurde nur in zwei Fällen eine Aufforstung und eine Abgabe verlangt, bei zwei Fällen nur Aufforstung, bei wiederum zwei nur eine Erhaltungsabgabe.

Nadine Hoffmann, forstpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Das Land könnte mehr unternehmen, um den Wald vor der Windindustrie zu schützen, so durch Aufforstungsfaktoren, angepasste Anforderungen an Abgaben und Ausgleichsmaßnahmen oder einen höheren Anspruch an die Waldbrandvorbeugung. Den Preis für den Eingriff in die Natur etwa durch Tausende Tonnen Fundament der Windenergieanlagen zahlt schließlich der Wald. Statt entsprechend zu handeln, schaut die Landesregierung der Umweltzerstörung zu.«

Anlagen: Kleine Anfrage Nadine Hoffmann zur Umsetzung des Thüringer Waldgesetzes mit Antwort des Ministeriums für Umwelt (Th Waldgesetz I und Th Waldgesetz II)