Nach Medienberichten wurde eine 44-jährige Transperson aus der Justizvollzugsanstalt Tonna in den Frauenvollzug der Justizvollzugsanstalt Chemnitz verlegt. Die betreffende Person war im Jahr 2021 als Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und ließ während des Strafvollzugs ihren Geschlechtseintrag in weiblich ändern. Der Vorgang wirft insbesondere Fragen hinsichtlich der Wahrung der Schutzinteressen weiblicher Gefangener bei der Unterbringung von Transpersonen im Frauenvollzug auf. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche individualisierte Gefährdungs- und Eignungsprüfung unter Berücksichtigung möglicher Sexual- und Gewaltrisiken sowie besonderer Schutzinteressen der weiblichen Gefangenen wurde im Vorfeld der Verlegung vorgenommen?
2. Welche konkreten räumlichen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen bestehen nach Kenntnis der Landesregierung, um die körperliche und sexuelle Unversehrtheit, die Intimsphäre sowie die psychische Stabilität der in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz untergebrachten Frauen zu gewährleisten?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, die verfügbaren Rechtsbehelfe gegen die der Verlegung zugrunde liegende gerichtliche Entscheidung auszuschöpfen oder auf andere Weise eine erneute Überprüfung im Hinblick auf eine mögliche Rückverlegung herbeizuführen?