Fahrbahnmarkierungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Sie dienen der sicheren Führung des Verkehrs, insbesondere bei Dunkelheit und ungünstigen Witterungsbedingungen. Daher müssen sie den geltenden technischen Anforderungen entsprechen und im Rahmen der Bauausführung sowie der Bauabnahme auf ihre verkehrssicherheitsrelevanten Eigenschaften überprüft werden. Die Einhaltung dieser Qualitätsanforderungen dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch der ordnungsgemäßen Erfüllung öffentlicher Bauverträge, der Wahrung von Gewährleistungsansprüchen sowie der Vermeidung möglicher Haftungsrisiken für den Freistaat Thüringen. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche gesetzlichen, technischen und vertraglichen Regelwerke bilden die Grundlage für die Durchführung, Qualitätsprüfung und Abnahme von Fahrbahnmarkierungen auf Bundes- und Landesstraßen in Thüringen?
2. Welche verkehrssicherheitsrelevanten Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen sind nach den geltenden Regelwerken zu prüfen und welche Prüfverfahren und Messmethoden kommen hierbei regelmäßig zur Anwendung?
3. In welchem Umfang wurden die nach den geltenden Regelwerken vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen von Fahrbahnmarkierungen seit dem Jahr 2020 in den Regionalbereichen des Landesamts für Bau und Verkehr durchgeführt (bitte nach Jahren, Regionalbereichen und durchgeführten Prüfungen aufschlüsseln)? Sofern Prüfungen nicht durchgeführt wurden, bitte die Gründe darstellen.
4. Welche Stellen innerhalb des Landesamts für Bau und Verkehr beziehungsweise welche externen Prüfstellen oder akkreditierten Labore sind für die Veranlassung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Qualitätsprüfungen zuständig?
5. Werden über die Qualitätsprüfungen von Fahrbahnmarkierungen Prüf- und Messprotokolle erstellt? Falls ja, welche Angaben müssen diese enthalten, wie lange werden sie aufbewahrt und liegen für die durchgeführten Prüfungen vollständige Protokolle vor?
6. Wie viele Qualitätsprüfungen von Fahrbahnmarkierungen wurden in den Jahren 2020 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage in den Regionalbereichen Nord, Mitte, Ost und Süd durchgeführt und bei wie vielen dieser Prüfungen wurden Mängel festgestellt (bitte nach Jahren und Regionalbereichen aufschlüsseln)?
7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn Qualitätsmängel festgestellt wurden und aus welchen Gründen wurden festgestellte Mängel gegebenenfalls nicht oder nicht vollständig beseitigt (bitte nach Jahren, Regionalbereichen und Art der Mängel aufschlüsseln)?
8. Sind der Landesregierung seit dem Jahr 2020 Schadensersatzforderungen, Gewährleistungsfälle, Haftungsfälle oder gerichtliche Verfahren bekannt geworden, bei denen mangelhafte oder nicht den technischen Anforderungen entsprechende Fahrbahnmarkierungen eine Rolle spielten (falls ja, bitte Anzahl, Art der Verfahren und den jeweiligen Verfahrensstand darstellen)?
9. Wann wurde die Durchführung und Dokumentation der Qualitätsprüfungen von Fahrbahnmarkierungen zuletzt durch eine interne Revision, die Fachaufsicht oder eine andere Kontrollinstanz überprüft, zu welchen wesentlichen Ergebnissen kam diese Überprüfung und welche Maßnahmen wurden hieraus abgeleitet?
10. Welche organisatorischen, personellen oder fachlichen Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2020 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung, Dokumentation und Kontrolle von Qualitätsprüfungen an Fahrbahnmarkierungen ergriffen oder sind künftig vorgesehen?