Die Landesregierung setzte durch Kabinettsbeschluss vom 26. Mai 2020 einen Wissenschaftlichen Beirat zum SARS-CoV-2/COVID-19Pandemie- und Pandemiefolgenmanagement ein. Der Beirat setzte sich aus Mitgliedern unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen. Ich frage die Landesregierung:
1. Mussten Beiratsmitglieder vor ihrer Berufung in den Beirat mögliche Interessenkonflikte offenlegen beziehungsweise sind der Landesregierung solche bekannt? 2. Welche Mitglieder des Beirats standen vor ihrer Berufung in Vertrags-, Förder- oder sonstigen finanziellen Beziehungen zum Freistaat Thüringen oder zu landeseigenen Einrichtungen?
3. Wurde die Zusammensetzung und Arbeit des Beirats während seiner Tätigkeit oder nach seiner Auflösung evaluiert?
4. Aus welchen Gründen und durch wen wurde die Auflösung des Beirats am 13. Juni 2023 beschlossen?
5. Welche Folgerungen zieht die Landesregierung aus Auswahl und Tätigkeit des Beirats für die künftige Besetzung wissenschaftlicher Beratungsgremien?