Der private Verein »Gesellschaft für Freiheitsrechte« (GFF) veröffentlichte im Juni ein Gutachten für ein AfD-Verbot. Eine aktuelle juristische Stellungnahme für die Anhörung im Thüringer Landtag zur Forderung der Linksfraktion nach einem AfD-Verbotsverfahren zeigt: Die Autoren arbeiten mit Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht nie aufgestellt hat. Das bestätigen ausgerechnet die beiden Rechtsprofessoren, welche die GFF selbst mit der Prüfung des eigenen Papiers beauftragte. Christoph Möllers von der Humboldt-Universität spricht von einem »eigenen kreativen Beitrag« und einer von der Rechtsprechung »nicht vorgegebenen Lösung«. Sophie Schönberger von der Freien Universität erklärt zentrale Herleitungen für »methodisch unklar«, »unbegründet«, »teilweise nicht haltbar« und »im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts«.

Dazu erklärt Daniel Haseloff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag:

»Das politische Ziel stand von Anfang an fest: Die AfD soll verboten werden. Die passende Rechtsgrundlage wurde anschließend zusammengebaut. Ausgerechnet die selbst beauftragten Prüfer legen die Konstruktion offen: kreative Lösungen, fehlende Herleitungen, methodische Fehler und Widersprüche zu Karlsruhe. Damit wird einmal mehr klar, was von Haus aus feststand: Von Anfang an ging es darum, einen unliebsamen politischen Konkurrenten per Parteiverbot aus dem politischen Wettbewerb zu drängen. Verbotsgründe gab es dafür nie. Also hat die Verbotslobby sie kurzerhand erfunden. Damit ist schon heute klar, was von der Verbotsinszenierung der Linken am 30. September übrigbleiben wird: eine krachende politische Bauchlandung.«