Laut Berichterstattung des Portals inSuedthueringen.de vom 31. Juli 2026 ermittelt die Polizei im Zusammenhang mit einem im Klinikum Bad Salzungen tätigen Arzt wegen des Verdachts eines Approbationsbetrugs. Vor diesem Hintergrund stellt sich die bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 8/1616 in der Drucksache 8/2720, in einem Selbstbefassungsverfahren und in der Plenardebatte vom 22. Mai 2026 in Bezug auf einen Fall aus Nordhausen aufgeworfene Frage, ob die bestehenden Verfahren zur Prüfung, Dokumentation und laufenden Kontrolle ärztlicher Qualifikationen und berufsrechtlicher Berechtigungen tatsächlich hinreichend zuverlässig ausgestaltet sind und ob die Landesregierung den Fall aus Bad Salzungen und den Fall aus Nordhausen zum Anlass genommen hat, die bestehenden Abläufe gemeinsam mit den beteiligten Institutionen zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele anlassunabhängige oder risikoorientierte Stichprobenkontrollen hinsichtlich der Approbation beziehungsweise Berufserlaubnis von Ärztinnen und Ärzten wurden in Thüringen in den Jahren 2021 bis 2026 durchgeführt?

2. Welche konkreten Änderungen der Prüf-, Dokumentations- oder Kontrollverfahren hat die Landesregierung seit der in der Vorbemerkung genannten Plenardebatte vorgenommen oder eingeleitet?

3. Hat die Landesregierung seit der in der Vorbemerkung genannten Plenardebatte Gespräche mit der Landesärztekammer Thüringen, dem Landesverwaltungsamt, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, den Krankenhausträgern oder weiteren zuständigen Stellen geführt, um eine einheitlichere beziehungsweise digitale Überprüfung beruflicher Berechtigungen zu erreichen?

4. Teilt die Landesregierung weiterhin uneingeschränkt die in der Plenardebatte vom 22. Mai 2026 vertretene Einschätzung, dass man sich im Bereich der Überprüfung ärztlicher Qualifikationen und berufsrechtlicher Berechtigungen in Thüringen nicht mit einer Regelungslücke konfrontiert sehe? Falls ja: Welche konkreten Erkenntnisse aus zwei Fällen, insbesondere dem Verdachtsfall am Klinikum Bad Salzungen, bestätigen diese Einschätzung? Falls nein: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus und welche konkreten Maßnahmen sollen ergriffen werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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