Bei einem Protest in Hildburghausen am 2. Februar 2022, der sich gegen die Grundrechtseinschränkungen richtete, kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Polizeibeamten. Nach damaligen Medienberichten wurden mehrere Teilnehmer und Polizeibeamte verletzt. Zudem wurde über eine 62-jährige Frau berichtet, die nach dem Geschehen intensivmedizinisch behandelt worden sein soll. Aus der Antwort der damaligen Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/3104 in der Drucksache 7/5438 ergibt sich, dass mit Stand vom 19. April 2022 zwölf Strafanzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt vorlagen. Sechs Anzeigen richteten sich gegen noch unbekannte Polizeibeamte, wobei ein Sachverhalt doppelt angezeigt worden war. Drei Anzeigen betrafen einen identifizierten Polizeibeamten, der eine Frau gestoßen und dadurch zu Fall gebracht haben soll; zwei dieser Anzeigen stammten von nicht unmittelbar Beteiligten. Weitere drei Anzeigen richteten sich gegen den Ersteller des Einsatzbefehls und den Einsatzleiter. Drei Vorgänge waren zu diesem Zeitpunkt an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben worden, neun wurden noch im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion bearbeitet. Seit dem damaligen Sachstand sind mehr als vier Jahre vergangen. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand beziehungsweise wie ist der Ausgang der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/3104 in der Drucksache 7/5438 genannten zwölf Strafanzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und der daraus hervorgegangenen Ermittlungsverfahren (bitte jeden Vorgang einzeln unter Angabe der zuständigen Ermittlungsbehörde, des Beginns und Endes des Verfahrens, der Zahl der Beschuldigten und des Ergebnisses darstellen)?

2. Wie viele eigenständige Sachverhalte und wie viele förmliche Ermittlungsverfahren ergaben sich aus den zwölf Strafanzeigen, insbesondere unter Berücksichtigung des doppelt angezeigten Sachverhalts, und welche Anzeigen wurden jeweils verbunden oder getrennt bearbeitet?

3. Zu welchem Zeitpunkt wurden die mit Stand vom 19. April 2022 noch bei der Landespolizeidirektion bearbeiteten neun Vorgänge an welche Staatsanwaltschaft abgegeben oder auf andere Weise abgeschlossen?

4. Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden in den sechs Anzeigen gegen zunächst unbekannte Polizeibeamte ergriffen, um die jeweils handelnden Beamten zu identifizieren, und mit welchem Ergebnis?

5. Welche dienstlichen oder privaten Bild-, Video- und Tonaufnahmen, Bodycam-Aufzeichnungen, Funkprotokolle, Einsatzberichte, medizinischen Unterlagen und sonstigen Beweismittel wurden in den Ermittlungsverfahren gesichert und ausgewertet, und welche möglichen Beweismittel waren nicht oder nicht mehr verfügbar?

6. Welche abschließenden Feststellungen wurden bezüglich des in drei Anzeigen geschilderten Sachverhalts, wonach ein identifizierter Polizeibeamter eine Frau gestoßen und dadurch zu Fall gebracht haben soll, hinsichtlich des Ablaufs, der Verletzungen der Frau und der Rechtmäßigkeit des angewandten unmittelbaren Zwangs getroffen?

7. Welche disziplinarrechtlichen Prüfungen wurden aufgrund der den Strafanzeigen zugrunde liegenden Sachverhalte gegen einzelne Polizeibeamte oder Angehörige der Einsatzführung eingeleitet, und mit welchem Ergebnis wurden sie abgeschlossen?

8. Hält die Landesregierung die Einsatzplanung, die Einsatzführung und den Einsatz unmittelbaren Zwangs am 2. Februar 2022 in Hildburghausen im Rückblick weiterhin für rechtmäßig, erforderlich und verhältnismäßig?

9. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im Zusammenhang mit dem Einsatz gegen Versammlungsteilnehmer eingeleitet und wie endeten sie (bitte nach Tatvorwurf, Verfahrensdauer und Ergebnis aufschlüsseln)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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