Nach Medienberichten wurden auf einem Feldweg zwischen Ringleben und Esperstedt im Kyffhäuserkreis auf einer Länge von etwa 1 600 Metern zerkleinerte Baumaterialien zur Befestigung des Wegs eingebracht. Die Arbeiten sollen bereits im Mai 2025 erfolgt sein. Spätere Untersuchungen sollen ergeben haben, dass sich unter den verwendeten Materialien gesundheitsgefährdende Abfälle befinden und Schadstoffe in den Boden gelangt sind. Der betroffene Weg wurde zeitweise gesperrt. Zugleich wurde öffentlich mitgeteilt, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand von den belasteten Materialien keine Gefährdung für angrenzende landwirtschaftliche Flächen sowie für Grund- und Oberflächenwasser außerhalb des unmittelbar betroffenen Bereichs ausgehe. Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere Fragen zur Art und Konzentration der festgestellten Schadstoffe, zur Gefährdungsbewertung sowie zum zeitlichen Ablauf des behördlichen Handelns. Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Materialien wurden nach Kenntnis der Landesregierung auf dem betreffenden Feldweg eingebracht (bitte die Menge beziehungsweise das Volumen und die abfallrechtliche Einstufung der jeweiligen Materialien angeben)?

2. Welche Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung wurden den untersuchten Materialien zugeordnet und welche der festgestellten Abfallarten sind als gefährlich eingestuft?

3. Welche gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe wurden bei den bisherigen Untersuchungen festgestellt (bitte die jeweils nachgewiesenen Konzentrationen aufschlüsseln und angeben, welche gesetzlichen Grenz-, Prüf-, Vorsorge- oder Maßnahmenwerte dabei gegebenenfalls überschritten wurden)?

4. Wann wurden seit dem Einbau der Materialien jeweils Proben genommen und welche Bereiche und Medien – insbesondere eingebrachtes Material, darunterliegender Boden, angrenzende Flächen, Oberflächenwasser und Grundwasser – wurden untersucht (bitte die Behörden, Labore oder Sachverständigen angeben, durch die diese Untersuchungen erfolgten)?

5. Zu welchen Ergebnissen kamen die vorgenannten Untersuchungen jeweils und welche Aussagen lassen sich daraus hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern ableiten?

6. Auf welchen konkreten Untersuchungsergebnissen und fachlichen Bewertungen beruht die öffentlich mitgeteilte Einschätzung, dass für angrenzende landwirtschaftliche Flächen sowie für Grund- und Oberflächenwasser außerhalb des unmittelbar betroffenen Bereichs keine Gefährdung bestehe?

7. Wurde untersucht, ob Schadstoffe durch Niederschlagswasser aus den eingebrachten Materialien ausgewaschen beziehungsweise in tiefere Bodenschichten oder das Grundwasser verlagert werden können, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8. Wann erhielten nach Kenntnis der Landesregierung jeweils die Stadt Bad Frankenhausen, der Kyffhäuserkreis, die zuständige untere Abfallbehörde, die zuständige Bodenschutzbehörde, die zuständige Wasserbehörde, das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft erstmals Kenntnis von möglichen Unregelmäßigkeiten beziehungsweise einer Schadstoffbelastung und welche Maßnahmen wurden jeweils zu welchem Zeitpunkt eingeleitet?

9. Wann wurden erstmals Hinweise aus der Bevölkerung oder von anderen Stellen auf die Arbeiten beziehungsweise auf möglicherweise ungeeignetes oder belastetes Material bekannt und wie wurde mit diesen Hinweisen durch die jeweils zuständigen Behörden umgegangen?

10. Welche weiteren Untersuchungen, Probenahmen, Überwachungsmaßnahmen oder Gefährdungsbewertungen sind derzeit vorgesehen beziehungsweise nach Auffassung der Landesregierung erforderlich (bitte die zeitlichen Abstände für die künftige Kontrolle, insbesondere von Boden und Grundwasser, angeben)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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