Die Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Aufbaubank weist gegenwärtig darauf hin, dass im Rahmen der weiterhin geltenden Förderrichtlinie Altlasten keine Antragstellung möglich ist. Eine öffentliche Begründung oder ein Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Antragstellung ist nicht ersichtlich. Wir fragen die Landesregierung:
1. Seit wann und aufgrund welcher konkreten haushaltsrechtlichen, organisatorischen oder fachlichen Gründe ist eine Antragstellung nach der Förderrichtlinie Altlasten nicht möglich, und durch welche Stelle wurde der Antragsstopp veranlasst?
2. Welche Haushaltsmittel stehen in den Jahren 2026 und 2027 für die Förderung nach der Förderrichtlinie Altlasten zur Verfügung und in welcher Höhe sind diese bereits bewilligt, vertraglich gebunden oder anderweitig verplant?
3. Wie viele bereits eingereichte Anträge sowie der Landesregierung bekannte vorbereitete Fördervorhaben von Kommunen und privaten Eigentümern sind vom Antragsstopp betroffen und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus hinsichtlich Bearbeitungsdauer, Finanzierung und Projektumsetzung?
4. Zu welchem Zeitpunkt soll die Antragstellung wieder ermöglicht werden und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
5. Welche Möglichkeiten der Finanzierung oder Zwischenfinanzierung sieht die Landesregierung für dringende kommunale Maßnahmen zur Untersuchung, Sicherung und Sanierung von Altlasten bis zur Wiederaufnahme der Förderung vor?
6. Plant die Landesregierung Änderungen der Förderrichtlinie Altlasten, des Förderumfangs oder der Förderbedingungen und, falls ja, welche?