Nach Nummer 1.1.1 der Verwaltungsvorschrift „Sicherheit im Schulsport“ ist der Anfangsschwimmunterricht in der Doppeljahrgangsstufe 3/4 verbindlich. In den Klassenstufen 5 bis 12 sollte der Schwimmunterricht dagegen im alternativverbindlichen Lernbereich weitergeführt werden. Nach Nummer 1.2 setzt der Einsatz als Lehrkraft im Schwimmunterricht zudem einen Nachweis der Rettungsfähigkeit beziehungsweise deren Auffrischung voraus. Die Bestätigung durch das zuständige Staatliche Schulamt gilt für höchstens drei Jahre. Eine ausreichende Zahl entsprechend qualifizierter Lehrkräfte ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Schwimmunterricht tatsächlich angeboten werden kann. Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden in Thüringen in den Jahren 2015 bis einschließlich 2026 Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb oder zur Auffrischung der Einsatz- beziehungsweise Rettungsfähigkeit im Schulschwimmen angeboten und durchgeführt (bitte für jedes Jahr die Zahl der angebotenen und der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen, der verfügbaren Teilnahmeplätze sowie der Lehrkräfte mit erfolgreich erworbenem beziehungsweise aufgefrischtem Nachweis angeben)?

2. Wie stellte sich die personelle Absicherung des Schwimmunterrichts jeweils zum Stichtag 1. August der Jahre 2015 bis einschließlich 2026 dar (bitte für jedes Jahr die Gesamtzahl der im Thüringer Schuldienst tätigen Lehrkräfte mit gültiger Bestätigung für den Einsatz im Schulschwimmen sowie – aufgeschlüsselt nach Schularten und Staatlichen Schulämtern – die Zahl der Schulen angeben, an denen Schwimmunterricht erteilt werden sollte, jedoch keine Lehrkraft mit einer solchen Bestätigung zur Verfügung stand)?

3. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung hinsichtlich einer Umwandlung der Regelung in Nummer 1.1.1 der Verwaltungsvorschrift „Sicherheit im Schulsport“, wonach der Schwimmunterricht in den Klassenstufen 5 bis 12 im alternativverbindlichen Lernbereich weitergeführt werden sollte, in eine verbindliche Vorgabe zur Durchführung von Schwimmunterricht (bitte den vorgesehenen Zeitpunkt und Unterrichtsumfang beziehungsweise, sofern keine Umwandlung beabsichtigt ist, die dafür maßgeblichen Gründe angeben)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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