Im Mai 2026 wurde bekannt, dass die Kelvion Brazed PHE GmbH beabsichtigt, den Standort Nobitz-Wilchwitz bis Ende des Jahres 2026 zu schließen und die Produktion an den bestehenden Standort Sarstedt in Niedersachsen zu verlagern. Von der Schließung sind nach öffentlich zugänglichen Angaben rund 250 bis 300 Beschäftigte betroffen. Die Standortaufgabe wirft unserer Auffassung nach auch deshalb Fragen auf, weil in Nobitz-Wilchwitz noch in den Jahren 2024 und 2025 Grundstückserwerb und Bauleitplanung für Erweiterungsflächen erfolgten. Nach einer Phase von Kurzarbeit und Personalabbau im Jahr 2024 soll sich der Umsatz des Standorts anschließend wieder erhöht haben. Gewerkschaftsvertreter erklären zudem, der Standort sei profitabel und verfüge über Aufträge bis in das Jahr 2027. Im Januar 2026 wurde der Mehrheitserwerb an der Kelvion-Gruppe durch von Apollo Global Management verwaltete Fonds vollzogen; der bisherige Mehrheitseigentümer Triton blieb Minderheitsgesellschafter. Wenige Monate später wurde die beabsichtigte Schließung des Thüringer Standorts bekanntgegeben. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann und auf welche Weise erlangte die Landesregierung Kenntnis von Überlegungen der Kelvion-Gruppe beziehungsweise der Kelvion Brazed PHE GmbH, die Produktion am Standort Nobitz-Wilchwitz einzuschränken oder einzustellen?

2. Welche Gespräche fanden seit dem 1. Januar 2024 zwischen Vertretern der Landesregierung beziehungsweise der ihr nachgeordneten Behörden, der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH oder der Thüringer Aufbaubank einerseits und Vertretern der Kelvion-Gruppe beziehungsweise der Kelvion Brazed PHE GmbH andererseits statt (bitte nach Datum, Teilnehmern, Anlass und wesentlichen Gesprächsinhalten aufschlüsseln)?

3. Welche Gründe für die Entscheidung zugunsten des Standorts Sarstedt und gegen eine Fortführung der Produktion in Nobitz-Wilchwitz wurden der Landesregierung seitens des Unternehmens genannt (bitte insbesondere auf die Bedeutung von Energie- und Netzkosten, Arbeits- und Lohnstückkosten, Produktivität, Logistik- und Transportkosten, Fachkräfteverfügbarkeit, infrastrukturellen Bedingungen, Investitions- und Modernisierungsbedarf, bestehenden Produktionskapazitäten, Fördermöglichkeiten sowie sonstigen Standortfaktoren für die Entscheidung zwischen Nobitz-Wilchwitz und Sarstedt eingehen)?

4. Liegt der Landesregierung eine vergleichende Standort- oder Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Standorte Nobitz-Wilchwitz und Sarstedt vor beziehungsweise sind ihr wesentliche Ergebnisse einer solchen Untersuchung bekannt und falls ja, welche Angaben kann sie dazu machen?

5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung nach Bekanntwerden der Schließungsabsicht ergriffen, um eine vollständige oder teilweise Fortführung der Produktion am Standort Nobitz-Wilchwitz zu erreichen?

6. Welche Fördermittel, Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften oder sonstigen öffentlichen Unterstützungsleistungen haben die Kelvion Brazed PHE GmbH beziehungsweise ihre Rechtsvorgänger seit dem Jahr 2016 für den Standort Nobitz-Wilchwitz aus Mitteln des Landes und nach Kenntnis der Landesregierung aus Mitteln des Bundes oder der Europäischen Union erhalten (bitte nach Jahr, Förderprogramm, Fördergegenstand, Bewilligungssumme und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?

7. Waren beziehungsweise sind mit den in der Vergangenheit gewährten Fördermitteln Zweckbindungs-, Standort- oder Beschäftigungssicherungsfristen verbunden und bestehen daraus im Falle einer Standortschließung Rückforderungsansprüche?

8. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den im August 2024 erfolgten Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen durch die Kelvion Brazed PHE GmbH sowie über die im Jahr 2025 fortgeführte Bauleitplanung für Erweiterungsflächen am Standort?

9. Waren die Landesregierung beziehungsweise die ihr nachgeordneten Behörden in Genehmigungs-, Planungs- oder Förderverfahren im Zusammenhang mit dieser Standortentwicklung eingebunden und falls ja, in welcher Weise?

10. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens am Standort Nobitz-Wilchwitz in den Jahren 2020 bis 2026 vor, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl, der Umsatzentwicklung, der Auftragslage, der Produktionsauslastung, der Kurzarbeit und der Investitionen?

11. Hat die Landesregierung Kontakt mit der Niedersächsischen Landesregierung aufgenommen, um die Hintergründe der Produktionsverlagerung nach Sarstedt sowie mögliche dort gewährte Förderungen oder sonstige Unterstützungsleistungen zugunsten des Standorts zu klären und falls ja, mit welchem Ergebnis?

12. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die nach Angaben der CDU Altenburger Land im Juni 2026 angekündigten Gespräche beziehungsweise die angekündigte Einbindung des für Wirtschaft zuständigen Thüringer Ministeriums zur Prüfung von Fördermöglichkeiten, Investitionen, Modernisierungsmaßnahmen und wirtschaftlichen Alternativen für den Standort?

13. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, die vollständige Schließung des Standorts zu verhindern, Teile der Produktion beziehungsweise den Bereich Forschung und Entwicklung am Standort zu erhalten oder einen industriellen Anschlussnutzer für den Standort zu gewinnen?

14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der angekündigten Standortschließung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens gegenüber anderen Ländern bei der Sicherung bestehender Industrieunternehmen und Produktionsstandorte?

15. Untersucht die Landesregierung systematisch Fälle, in denen bestehende Produktionsstandorte in Thüringen zugunsten von Standorten in anderen Ländern verkleinert oder geschlossen werden, um daraus mögliche strukturelle Wettbewerbsnachteile Thüringens abzuleiten? Falls ja, welche wesentlichen Erkenntnisse liegen ihr hierzu für den Zeitraum seit dem Jahr 2020 vor?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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