Wiederkehrende Trockenperioden und ausgeprägte Hitzephasen können insbesondere auf Standorten mit geringer Wasserspeicherfähigkeit zu erheblichen Ertragseinbußen in der Landwirtschaft führen. Neben kurzfristigen Hilfsmaßnahmen stellt sich daher die Frage, inwieweit die landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen durch geeignete Rahmenbedingungen und Investitionen ihre Wasserversorgung, die Wasserspeicherung in der Fläche sowie ihre betriebliche Risikovorsorge verbessern können. Nach Angaben des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum werden in Thüringen derzeit jährlich rund 2 100 Hektar landwirtschaftliche und gartenbauliche Fläche bewässert. Gleichzeitig bestehen unter anderem im Rahmen der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen Fördermöglichkeiten für wassereffiziente Bewässerungssysteme und unter bestimmten Voraussetzungen für den Bau oder Ausbau von Speicherbecken. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Forschungs-, Versuchs- und Beratungsmaßnahmen führt das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zur Erprobung trockenheits -und hitzetoleranter Sorten, standortangepasster Fruchtfolgen, alternativer Kulturarten und wassersparender Bewirtschaftungsverfahren durch und wie werden die Ergebnisse den Landwirtschaftsbetrieben zugänglich gemacht?

2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur langfristigen Absicherung der Futterversorgung rinder-, schaf-, ziegen- und pferdehaltender Betriebe bei wiederkehrenden Trockenperioden, insbesondere im Hinblick auf Grünlandbewirtschaftung, Futterreserven, Futterbörsen und alternative Futterpflanzen?

3. Welche Möglichkeiten bestehen derzeit für Landwirtschaftsbetriebe in Thüringen, Ernte- und Ertragsausfallrisiken infolge von Dürre und anderen Extremwetterereignissen durch Versicherungen oder andere Risikomanagementinstrumente abzusichern und prüft die Landesregierung eine finanzielle Unterstützung entsprechender Versicherungsprämien beziehungsweise Risikovorsorgemodelle?

4. Welche dauerhaften Kriseninstrumente hält die Landesregierung für erforderlich, um bei außergewöhnlichen Hitze- und Dürreereignissen künftig schneller auf existenzgefährdende Ertragsausfälle reagieren zu können

5. Welche Voraussetzungen müssten für deren Aktivierung erfüllt sein?

6. Wie sollen das bestehende beziehungsweise im Aufbau befindliche Bodenfeuchte- und Wettermonitoring sowie weitere digitale Mess- und Prognosesysteme künftig genutzt werden, um landwirtschaftliche Betriebe frühzeitig vor regionaler Trockenheit zu warnen, Bewässerungsentscheidungen zu unterstützen und die Grundlage für behördliche sowie förderpolitische Entscheidungen zu verbessern?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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