Die AfD-Fraktion hat beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen Landtagspräsident Dr. Thadäus König eingeleitet. Anlass ist die fehlende Durchsetzung des Landtagsbeschlusses vom 4. April 2025 zur Entsendung des AfD-Abgeordneten Peter Gerhardt in den Stiftungsrat der Stiftung Ettersberg. Die Landesregierung lehnt die Berufung des demokratisch gewählten AfD-Kandidaten Gerhardt ab. Als Begründung liefert sie allein pauschale und unbelegte Verunglimpfungen. Damit verwehrt sie dem Kandidaten der stärksten politischen Kraft die Mitwirkung. Die AfD-Fraktion hat den Landtagspräsidenten daraufhin aufgefordert, die Berufung Gerhardts gegenüber der Landesregierung durchzusetzen. Dr. König lehnt das ab und beweist damit, dass er weniger der Präsident des ganzen Thüringer Landtages, sondern vielmehr Handlanger seiner CDU ist.

Die AfD-Fraktion sieht durch die Untätigkeit des Landtagspräsidenten ihre verfassungsrechtlich gewährleisteten Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte sowie die Rechte des Landtags auf Wahrung und Durchsetzung seiner parlamentarischen Beschlüsse verletzt. Mit der Nichtberufung degradiert die Landesregierung den Landtag zum Statisten und der Landtagspräsident schaut tatenlos zu.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Ein demokratisch gefasster Beschluss des Landtags darf nicht nach politischer Opportunität von der Landesregierung aussortiert werden. Ebenso wenig darf der Landtagspräsident einer solchen Missachtung parlamentarischer Willensbildung tatenlos zusehen. Wer den Landtag nach außen vertritt, muss seine Beschlüsse auch verteidigen. Andernfalls macht sich der oberste Repräsentant des Landtages zum willfährigen Handlanger der Landesregierung. Es ist nicht zu dulden, dass Parteibuchpolitik die Gewaltenteilung aushebelt.«