Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag will die Mindestamtszeit für einen Ruhegehaltsanspruch von Regierungsmitgliedern von zwei Jahren auf vier Jahre und sechs Monate verlängern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Sascha Schlösser, justizpolitischer Sprecher der Fraktion, im Landtag vor. Anlass ist die bislang in § 11 des Thüringer Ministergesetzes vorgesehene Versorgung nach bereits zweijähriger Amtszeit, die Ministerpräsident Mario Voigt am 12. Dezember 2026 erreicht.

Dazu sagt Sascha Schlösser, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Weihnachten ist dieses Jahr schon am 12. Dezember – nicht für alle Thüringer, aber für Mario Voigt. Nach gerade einmal zwei Jahren im Regierungssessel winkt ihm ein lebenslanger Ruhegehaltsanspruch von rund 3.500 Euro monatlich. Das ist eine unanständige Blitzpension, eine goldene Hängematte, nachdem man gerade erst die Möbel in die Staatskanzlei eingeräumt hat. Ein Thüringer Vollzeitbeschäftigter müsste beim heutigen Verdienstniveau rechnerisch fast 100 Jahre arbeiten, um einen vergleichbaren gesetzlichen Rentenanspruch zu erwerben. Das ist keine angemessene Altersversorgung, das ist ein Lottogewinn auf Kosten der Bürger.

Wir wollen diese Absurdität beenden: vier Jahre und sechs Monate statt Blitzpension nach zwei Jahren Chaos. Und Frau Wolf und Herr Schütz: Sie haben Ihre Partei verlassen, aber Ihre Ministerämter behalten. Auch Ihre Versorgungsuhr läuft bis Dezember. Jetzt können Sie beweisen, was Ihr neuer Parteiname wert ist: Thüringen. Gerecht oder Thüringen. Selbstgerecht? Die Thüringer können rechnen. Und sie werden Ihnen die Rechnung an der Wahlurne ausstellen.«