Die Bundesregierung und die Regierungskoalition im Bund arbeiten gegenwärtig an einer „Pflegereform 2027“.

Der Medienberichterstattung zufolge steht zu befürchten, dass unter anderem Leistungskürzungen – etwa beim „Pflegegrad 1“ – vorgenommen werden, wovon auch Thüringer Pflegebedürftige und deren Familien betroffen sein würden.

Der Freistaat Thüringen muss sich dafür einsetzen, dass die geplante Pflegereform nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgt.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache