Die hohen Führerscheinkosten sind für viele Menschen eine erhebliche Belastung. Die von der Bundesregierung geplante Reform der Führerscheinausbildung muss daher daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich zu einer Entlastung der Fahrschüler beiträgt, ohne die Anforderungen an eine sichere Ausbildung abzusenken.

Bezahlbarkeit und Verkehrssicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Verkehrssicherheit muss bei allen Änderungen ein zentraler Maßstab bleiben. In Thüringen ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von 18- bis 24-jährigen Fahrern von 6 841 im Jahr 2016 auf 8 263 im Jahr 2025 gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der 18- bis 24-Jährigen in Thüringen von 112 616 im Jahr 2016 auf 133 352 im Jahr 2025 gestiegen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung erhöhte sich damit von rund 5,2 Prozent auf rund 6,4 Prozent. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Vorbereitung auf die eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr. Eine private Übungsphase kann zusätzliche Fahrpraxis ermöglichen und die professionelle Fahrschulausbildung sinnvoll ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen.

Grundlegende Fahrfertigkeiten können zunächst unter sicheren Bedingungen auf geeigneten Flächen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs geübt werden. Hierzu kann auf bereits bestehende Übungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Für private Übungsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr müssen wirksame Sicherheitsvorkehrungen gelten, die den größtmöglichen Schutz der Fahrschüler, der Begleitpersonen und aller übrigen Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Deshalb müssen Veränderungen bei Ausbildung und Prüfung sorgfältig bewertet werden.

Gleichzeitig sollten unnötige Belastungen abgebaut und moderne Möglichkeiten genutzt werden, um den Erwerb der Fahrerlaubnis effizienter zu gestalten. Ziel muss es sein, einen bezahlbaren Führerschein zu ermöglichen und zugleich eine sichere Ausbildung zu gewährleisten.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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