Der Deutsche Presserat hat einer Beschwerde des medienpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jens Cotta, gegen „Freies Wort“ stattgegeben: Die Zeitung hatte fälschlich behauptet, die AfD blockiere die Neubesetzung der Richter- und Staatsanwaltswahlausschüsse durch fehlende Kandidatenaufstellungen. Der Beschwerdeausschuss stellte einstimmig einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest und erteilte einen Hinweis; die Richtigstellung war erst als Reaktion auf Cottas Beschwerde erfolgt. Auch der Plagiatsgutachter Stefan Weber berichtet von zwei erfolgreichen medienrechtlichen Verfahren gegen Funke wegen Veröffentlichungen auf YouTube und von Leserbriefen im Zuge seiner Pressekonferenz mit der AfD-Thüringen. Funke wurde zur Zahlung von insgesamt 3.000 Euro Entschädigung sowie zur Urteilsveröffentlichung und zum Kostenersatz verurteilt. Diese Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

Dazu erklärt Jens Cotta:

»Wer öffentlich Vorwürfe erhebt, trägt Verantwortung für deren Wahrheitsgehalt. Im Fall von ‚Freies Wort‘ wurde der AfD eine Blockade angelastet, die auf einer Verwechslung der Wahlperioden in der Redaktion beruhte – erst meine Beschwerde beim Presserat führte zur Korrektur. Die von Stefan Weber berichteten Urteile gegen Funke zeigen zudem, dass sich auch Betroffene gegen Medienveröffentlichungen erfolgreich zur Wehr setzen können. Pressefreiheit ist kein Freibrief, den Ruf anderer zu beschädigen, nur weil sie in einem Verhältnis zur AfD stehen. Wer von Politikern Rechenschaft verlangt, muss sich auch den eigenen Fehlern stellen. Wir werden auch in Zukunft mit höchster Konsequenz gegen jegliche Form von Fakenews vorgehen.«