Der Rechtsanwalt Chan-jo Jun, stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, hat am 10. Oktober 2026 auf X gefordert, CDU-Landtagsabgeordnete sollten strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben, mit denen sie eine Koalition mit der AfD im Dezember ausschließen. Zugleich stellte er das Recht auf geheime Wahlentscheidungen infrage. Seine Äußerung dürfte insbesondere auf die bevorstehende geheime Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt abzielen. Noch am 30. September 2026 trat Jun als Sachverständiger im Justizausschuss des Thüringer Landtags zum Antrag der Fraktion Die Linke auf, die Landesregierung zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens über den Bundesrat aufzufordern.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Chan-jo Jun hat die Maske fallen lassen. Wer im Thüringer Landtag als verfassungsrechtlicher Sachverständiger für ein AfD-Verbotsverfahren auftritt und wenige Tage später fordert, Abgeordnete durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen politisch festzulegen, offenbart ein erschreckendes Verständnis unserer parlamentarischen Demokratie. Das freie Mandat ist ein tragendes Verfassungsprinzip. Abgeordnete sind weder ihrer Partei noch ihrer Fraktionsführung verpflichtet, sondern allein ihrem Gewissen. Das gilt gerade auch bei der geheimen Wahl eines Ministerpräsidenten.
Das Bundesverfassungsgericht hat erst jüngst die Freiheit parlamentarischer Wahlentscheidungen hervorgehoben. Niemand muss seine geheime Stimmabgabe offenlegen oder rechtfertigen. Soweit Jun mit seiner Forderung darauf abzielt, die künftige Wahlentscheidung von Abgeordneten durch drohende Vertragsstrafen verbindlich festzulegen, steht dies in fundamentalem Widerspruch zum freien Mandat. Dessen verfassungsrechtlicher Schutz lässt sich nicht durch privatrechtliche Erklärungen aushebeln. Besonders entlarvend ist, dass ausgerechnet Jun, der unter Berufung auf die Verfassung ein Verbot unserer Partei befürwortet, nun eine Konstruktion ins Spiel bringt, die parlamentarische Entscheidungsfreiheit untergraben würde. Damit beschädigt er die Glaubwürdigkeit seiner bisherigen verfassungsrechtlichen Bewertungen erheblich. Offenbar endet für Jun die Freiheit des Mandats dort, wo Abgeordnete zu politisch unerwünschten Ergebnissen gelangen könnten. Das Grundgesetz schützt aber nicht nur Entscheidungen, die Chan-jo Jun gefallen. Wer parlamentarische Freiheit durch finanziellen Druck ersetzen will, sollte anderen keine Nachhilfe in Verfassungstreue erteilen.«