Durch Beschluss des Landtags gilt in Thüringen seit Ende August 2025 ein Erlass zum vollständigen Rückbau für Windenergieanlagen im Rahmen der Genehmigungen durch die Unteren Behörden. Wie aus Anfragen der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD) hervorgeht, wird dieser Erlass aber nicht vollständig umgesetzt. Insgesamt wurden seit Erlass 21 Verfahren mit Beteiligung der Baubehörden durchgeführt, etwa in den Kreisen Gotha, Greiz und Sömmerda. Jedoch wurde nicht bei allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt, dass mindestens 6,5% der Investitionskosten für den vollständigen Rückbau mit Fundament zu erheben sind. Als Grundlage der Investitionen dienten wiederum nicht bei allen Verfahren die Gesamtinvestitionen. Ein Baupreisindex wurde ebenfalls nicht bei allen Genehmigungen erhoben.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, äußert sich dazu wie folgt:

»Es ist absehbar, dass die angegebenen Bankbürgschaften die tatsächlich entstehenden Kosten für den vollständigen Rückbau mit Fundament nicht abdecken werden. Leider wurde unser Gesetzentwurf für eine Regelung in der Thüringer Bauordnung abgelehnt. Ich erwarte allerdings von der Landesregierung, dass sie zumindest für die Umsetzung ihres eigenen Erlasses sorgt, gleichwohl eine gesetzliche Regelung des vollständigen Rückbaus weiterhin anzustreben ist.«

Anlagen: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2974 der Abgeordneten Hoffmann (AfD) – Umsetzung des Erlasses zur Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung –
(Teil 1 & 2)

Erlass Rückbau WEA Teil 1 

Erlass Rückbau WEA Teil 2