Wie aus einem Schreiben des Bundesverkehrsministers an die Bundesländer hervorging, ist in der Eingangsformel der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt worden. Diese ist somit formell nicht rechtmäßig erlassen worden und ist daher nicht anzuwenden. Demgemäß haben bereits zahlreiche Bundesländer erklärt, zum alten Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsverstößen zurückzukehren. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und den Rechtsfrieden zu wahren, ist es geboten, dass auch die Thüringer Landesregierung entsprechend entscheidet und zum bisher geltenden Bußgeldkatalog zurückkehrt, anstatt lediglich die Ahndung von Verstößen aufzuschieben.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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