Der Verordnungsvorschlag fixiert nicht nur eine „langfristig einzuschlagende Richtung“ (am angegebenen Ort, Seite 5), nämlich genauer das als „unumkehrbar“ bestimmte Ziel der sogenannten Klimaneutralität der EU bis 2050, sondern mit ihm wird dieses Ziel auch absolut gesetzt, indem – dem Vorhaben des „Green Deals“ entsprechend – „alle Maßnahmen und Strategien der EU auf dasselbe Ziel ausgerichtet werden […]“. Daher sei die Initiative „mit vielen anderen Politikfeldern verknüpft, einschließlich der Außenpolitik der Union“ (am angegebenen Ort, Seite 5).