Aktuell ist die Haftanstalt in Untermaßfeld im Ausnahmezustand, der Gefängnisarzt wurde positiv auf das Corona-Virus getestet, die Häftlinge müssen sich in ihren Zellen aufhalten. Vorerst wurden alle Maßnahmen wie Arbeit, Berufsausbildung oder der Aufenthalt im Freien ausgesetzt. Aus Gründen des Infektionsschutzes wurde auch das Duschen für die Gefangenen verboten, es bleiben nur kaltes Wasser und ein Waschlappen zur Körperpflege.

Dazu erklärt Torsten Czuppon, Obmann der AfD-Fraktion in der Strafvollzugskommission:

„Die AfD tritt als Rechtsstaatspartei klar für angemessene Strafen ein. Wer geltendes Recht bricht, ist mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen. Daran darf es keinen Zweifel geben. Zum Rechtsstaat gehört aber auch, die Menschen, die man in seiner Obhut hat, mit Achtung und Respekt zu behandeln. Es ist vollkommen inakzeptabel, wenn Häftlinge sich nicht mit heißem Wasser waschen können. Die Landesregierung ist in der Pflicht, diesen Zustand sofort zu beenden und den Häftlingen die Erfüllung absoluter Grundbedürfnisse zu ermöglichen.

Auch die Wiederaufnahme von Arbeitstätigkeiten und von Bildungsaktivitäten unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen ist essentiell. Gerade für Strafgefangene sind Struktur und Abwechslung extrem wichtig, um diese wieder in einen normalen Alltag zu überführen. Fleiß und Arbeitsamkeit müssen gefördert und belohnt werden, auch in einer Haftanstalt. Der derzeitige Zustand führt zu verständlicher Frustration bei den Gefangenen und ist einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft sicher nicht förderlich. Ich fordere die Landesregierung daher dazu auf, die Missstände zu beseitigen und die Häftlinge nicht länger zur Untätigkeit in ihre Zellen zu verbannen.“