Aus dem Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für den Übergang von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb in Thüringer Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vom 13. Mai 2020 geht hervor, dass der vollständige Regelbetrieb erst mit Vorliegen eines Impfstoffes gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 möglich sein wird. Dieses Vorhaben ist Teil eines vierteiligen Plans zur stufenweisen Öffnung der Kindertageseinrichtung in Thüringen.
Dazu erklärt Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Es ist mehr als deutlich, warum Rot-Rot-Grün, CDU und FDP gegen die dringliche Behandlung unseres Antrages, der Überlegungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Einführung eines verpflichtenden Immunitäts- und Impfausweises thematisiert, abgelehnt haben. Ganz offensichtlich möchte Bildungsminister Helmut Holter (Die Linke) den Bürgern nicht Rede und Antwort stehen, warum er am Rande der Plenarsitzung einen Impfzwang durch die Hintertür eingeführt hat, indem er den Besuch einer Kindertagesstätte an den Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus knüpft. Eltern und ihre Kinder unter Druck setzen zu wollen, sich einer – noch nicht einmal vorhandenen – Impfung unterziehen zu müssen, um ihre Grundrechte wieder zu erlangen, ist wahrlich skandalös. Jedem Bürger muss es jeder Zeit freistehen, sich impfen zu lassen oder darauf zu verzichten. Auch der ‚nur‘ indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen.
Derzeit ist noch völlig unklar, wann ein Impfstoff die Zulassung erhalten wird. Eltern brauchen aber jetzt endlich Planungssicherheit. Es kann nicht sein, dass Eltern weiterhin auf unbestimmte Zeit ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, aus diesem Grund nicht arbeiten können und ihnen die Bundesregierung zum ‚Dank‘ auch noch die Lohnfortzahlung verwehrt.“