Sowohl das Thüringer Sozialministerium als auch die Staatskanzlei und das Landesverwaltungsamt sehen sich mit einer Welle von Entschädigungsforderungen von Unternehmen und Selbstständigen aufgrund des „Corona-Lockdowns“ konfrontiert. Darüber hinaus wurden auch durch kommunale Unternehmen Anträge auf Schadenersatz für die durch die Maßnahmen entstandenen Vermögensnachteile gestellt. Zudem fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Thüringen seine Mitgliedsunternehmen auf, ihre jeweiligen Ansprüche anzumelden. Über die Höhe der Gesamtforderungen, die möglicherweise vom Steuerzahler zu tragen sind, liegen derzeit noch keine verbindlichen Angaben vor.
Hierzu erklärt Stefan Möller, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Eine rechtzeitige Rücknahme der ‚Lockdown‘-Verordnungen, wie von der AfD-Fraktion bereits Mitte April 2020 gefordert, hätte die massiven Schädigungen der Thüringer Wirtschaft vermieden, die nun zu Entschädigungsansprüchen gegen den Freistaat führen könnten. Auch aus diesem Grund führt die AfD-Fraktion ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Wir hoffen deshalb, dass der Gerichtshof die Frage der Rechtswidrigkeit der durch die Verordnungen implementierten Corona-Eingriffe auch im Sinne der betroffenen Unternehmen und Selbstständigen möglichst umfassend klärt.“