Die Bewohnerin eines Pflegeheims im Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen hat erfolgreich gegen eine Corona-Isolationsanordnung geklagt. Dem Eilantrag für eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums zum Schutz von Pflegeeinrichtungen gab das Verwaltungsgericht Minden statt (Aktenzeichen: 7 L 729/20). Dem Gericht zufolge überwiege das private Interesse der Antragstellerin, von einer Isolierung verschont zu bleiben. Die Verfügung sei teilweise „offensichtlich rechtswidrig“.
Hierzu erklärt René Aust, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Die Isolation von Senioren stellt mit den krassesten Eingriff einer Vielzahl von Maßnahmen dar, die ältere Menschen in Deutschland auf beispiellose Art und Weise in ihrer Freiheit und in ihrem Recht auf Geborgenheit einschränkt. Es ist wichtig, dass die soziale Ausgrenzung endet. Die Thüringer Gesundheitsministerin ist entsprechend aufgefordert, ihre Verordnungen sofort zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese mit dem Recht und den Bedürfnissen der Senioren im Einklang stehen. Es darf nicht immer wieder erst den Gerichten überlassen werden, die Interessen der Älteren in unserer Gesellschaft zu wahren, denn dies ist die Aufgabe der Landesregierung!“